Ferienbetreuung an schulfreien Werktagen

An schulfreien Werktagen und in den Schulferien bieten wir Eltern mit Betreuungsbedarf für ihre schulpflichtigen Kinder eine Ferienbetreuung im Frei-Raum an. Während der Ferienbetreuungszeit wird die Kreativität der Kinder gefordert und gefördert. Eigene Vorstellungen und Ideen können in die Tat umgesetzt werden.

Bewegung und Sport stehen ebenfalls regelmäßig auf dem Programm. Und last but not least: Spiele, Spiele und nochmals Spiele – alte und neue Spiele, Geschicklichkeits- oder Gemeinschaftsspiele, Party- und Wissensspiele.

Aus unserem Programmfundus:

Wald-Tage, Baumgesichter aus Salzteig, Basteln mit Naturmaterialien, Stofftaschen bemalen, Filzen, Papierschöpfen, Lesen mit Hund, Nagelbilder, Hüttenbauen, Schwimmbadbesuche, Spielen in der Örfla, Straßenkreide-Aktionen, Kinderkino, Steinfiguren, Kunsttage, Spielplätze, Waldwoche in Arbogast, Wildpark Feldkirch, Gemeinschaftsgarten, Halloween- und Faschingsparty, Pflanzen bestimmen, Herbar anlegen, Ostereier färben, Eislaufen, Sporttage – Fitness, Besuch bei den Ringern, Bogenschützen, Leichtathletiktage, Umgang mit Hunden – Besuch auf dem Hundeplatz und Bauernhof, beim Reitclub und beim Imker,  Besuch bei der Polizei, Feuerwehr, Rettung, Kürbisschnitzen, Müllkübel gestalten, Kneippen in der Wassertrete Arbogast, Bauen eines Insektenhotels, Futterhäuschen für Vögel, u.v.m.

Unsere nächsten Ferienbetreuungsangebote sind:

Semesterferien 2026

Montag, 09. 02. 2026 – Freitag, 13. 02. 2026

Anmeldeschluss: Montag, 26. 01, 2026

Josefitag, 19. 03. 2026

Donnerstag, 19. 03. 2026

Anmeldeschluss: Mittwoch, 11. 03. 2026

Schulautonomer Tag nach Christi Himmelfahrt

Freitag, 15. 05. 2026

Anmeldeschluss: Mittwoch, 06. 05. 2026

Schulautonomer Tag nach Fronleichnam

Freitag, 05. 06. 2026

Anmeldeschluss: Mittwoch, 27. 05. 2026

Zeugnistag Schuljahr 25 / 26

Freitag, 10. 07. 2026

Anmeldeschluss: Mittwoch, 17. 06. 2026

Sommerferien 2026

Montag, 13. 07. 2026 – Freitag, 11. 09. 2026

Anmeldeschluss: Sonntag, 15. 02. 2026

BEACHTEN SIE BITTE den GEÄNDERTEN ANMELDESCHLUSS für die SOMMERFERIEN.

Schließtage in der Schulkindbetreuung Götzis

Schließtage Weihnachten 2025 / 2026

Mittwoch, 24. 12. 2025 – Montag, 05. 01. 2026

Schließtage Osterferien 2026

Montag, 30. 03. 2026 – Freitag, 03. 04. 2026

Schließtage Sommer 2026

Montag, 07. 09. 2026 – Freitag, 11. 09. 2026

Klausur Schulkindbetreuung 2026 / 2027

Erster Schultag – Montag, 14. 09. 2026

Unsere Anmeldemöglichkeiten

Option 1

ganztägige Betreuung: 07:30 Uhr –17:00 Uhr / inkl. Mittagessen

Option 2

halbtägige Betreuung: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr / exkl. Mittagessen

Option 3

halbtägige Betreuung: 07:30 Uhr – 13:00 Uhr / inkl. Mittagessen

Option 4

halbtägige Betreuung: 12:00 Uhr – 17:00 Uhr / inkl. Mittagessen

Option 5

halbtägige Betreuung: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr / exkl. Mittagessen

Ankunftszeiten / Entlassungszeiten

Option 1

07:30 – 8:15 Uhr / 16:30 – 17:00 Uhr

Option 2

07:30 – 8:15 Uhr / 12:00 – 12:30 Uhr

Option 3

07:30 – 8:15 Uhr / 13:00 Uhr

Option 4

12:00 Uhr / 16:30 – 17:00 Uhr

Option 5

13:00 Uhr / 16:30 – 17:00 Uhr

Anmeldefristen

Ferienwochen während des Schuljahres:

die Anmeldefrist beträgt zehn (10) Werktage vor Ferienbeginn

Schulautonome Tage während des Schuljahres:

die Anmeldefrist beträgt fünf (5) Werktage vor dem Ferientag

Zeugnistag, 10. 07. 2026

Beachten Sie den gesonderten Anmeldeschluss für eine Betreuung am Zeugnistag!

Sommerferien:

der Anmeldeschluss ist am 15. Februar des jeweiligen Kalenderjahres

Tagesablauf in der Ferienbetreuung

07:30 – 08:15 Uhr

Ankunftszeit, freies Spiel, Kennenlernen

08:15 – 08:45 Uhr:

gemeinsames Willkommen-Spiel, Vorstellung Tagesschwerpunkt

08:45 – 10:15 Uhr:

Tagesschwerpunkt

10:15 – 11:30 Uhr:

Tageschwerpunkt

11:30 – 12:30 Uhr:

Abschluss-Input der Vormittagseinheit, Entlassung bzw. Ankunft

12:15 – 13:00 Uhr:

Mittagessen

13:00 – 15:00 Uhr:

Ankunft, Willkommen-Spiel, Tagesschwerpunkt

15:00 – 17:00 Uhr:

Tagesschwerpunkt, Abschluss-Input, freies Spiel, Verabschiedung

Zahlungsmodalitäten

Es wird zwischen Kindern, die die Schulkindbetreuung Götzis besuchen, und Kindern, die ‚nur‘ während den Ferienzeiten angemeldet sind, unterschieden:
Schulkindbetreuungs-Kinder: Der Betrag wird von Ihrem Konto vor Ferienbeginn eingezogen.
Andere Kinder: Sie erhalten eine Rechnung, die Sie vor Beginn der Ferien bezahlen müssen.

Elterninformation zur Ferienbetreuung

Rechtzeitig vor dem Ferienbeginn erhalten Sie von uns ein Informationsschreiben mit der Angabe unserer Programmschwerpunkte, einer Checkliste für Ihr Kind und der jeweiligen Zahlungsfrist.

FAQs zur Ferienbetreuung

Wo melden Sie Ihr Kind zur Ferienbetreuung an?

In der Schulkindbetreuung Götzis, Hauptstr. 15, Götzis, schulkindbetreuung@hdg-vorarlberg.at.

 

Wo erhalten Sie das Anmeldeformular für die Ferienbetreuung?

Auf www.hdg-vorarlberg.at oder im Schulkind-Betreuungsstandort Ihres Kindes.

Welches sind die gültigen Preise für die Ferienbetreuung?

Ganztägige Betreuung, Option 1 – 7:30 bis 17 Uhr: € 22,20/Tag;

Halbtägige Betreuung, Option 2, 3  – 7:30 bis 12:30/13:00 Uhr: € 11,70/Halbtag

Halbtägige Betreuung, Option 4, 5  – 12:00/13:00 bis 17:00 Uhr: € 11,70/Halbtag

Wann ist der Anmeldeschluss für die Ferienbetreuung?

Bei Ferienwochen: Anmeldeschluss 10 Werktage vor Ferienbeginn

Bei einzelnen Tagen: Anmeldeschluss 5 Werktage vor Ferientag

Sommerferien: 15. Februar

Zeugnistag Schuljahr 25/26: 10.7.2026: 17. Juni 2026

Wie und wann erhalten Sie die Rechnung zu den Ferienkosten?

Die Rechnungen werden mit einer Elterninformation nach dem Anmeldeschluss für die Ferienbetreuung per E-Mail versendet.

Wie ist der Zahlungsmodus bei der Ferienbetreuung und wann müssen die Ferienbetreuungskosten bezahlt werden?

Bei Kindern, die im laufenden Schuljahr auch die Schülerbetreuung besuchen, erfolgt der Bankeinzug nach der Rechnungslegung. Bei Kindern, die nur die Ferienbetreuung besuchen, muss die Rechnung bis zur angeführten Zahlungsfrist einbezahlt werden.

Sie haben den Anmeldeschluss versäumt und möchten Ihr Kind nachmelden.

Bei ausreichend Platz in der Ferienbetreuungsgruppe ist eine Nachmeldung möglich. Dafür werden pro nachgemeldeten Tag € 5,00/Kind verrechnet. Dieser Betrag ist mit € 30,00 pro Familie gedeckelt.

Sie benötigen Ferienbetreuung für Ihr Kind, wohnen aber nicht in Götzis?

Nicht-Götzner Kinder erhalten die Zusage für einen Betreuungsplatz erst nach Anmeldeschluss, wenn Restplätze vorhanden sind.

 

Werden berufstätige Eltern beim Betreuungsbedarf zuerst berücksichtigt?

Ja. Berufstätige Eltern werden bei der Zuteilung des Ferienplatzes zuerst berücksichtigt. Legen Sie dazu eine Arbeitsbestätigung beider Elternteile bei. Diese muss für den gewählten Ferienzeitraum Gültigkeit besitzen.

Kann ein Kind unbegrenzt angemeldet werden?

Nein. Das Bedürfnis der Kinder auch mit ihren Eltern einen Teil der Ferienzeit verbringen zu können, soll berücksichtigt werden. Deshalb werden Ferienanmeldungen von Kindern, die über sieben Wochen hinausreichen, nur angenommen, wenn Eltern eine Bestätigung ihres Arbeitgebers vorlegen, dass für den betroffenen Ferienzeitraum kein Urlaub in Anspruch genommen werden kann.

Sie haben keinen Bedarf mehr für die Ferienbetreuung und möchten Ihr Kind abmelden.

Ab dem Anmeldeschluss ist die Anmeldung zur Ferienbetreuung verbindlich. Eine Rückerstattung der Betreuungskosten kann bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss nicht erfolgen.

Ihr Kind ist erkrankt oder kann aufgrund anderer Gründe die Ferienbetreuung kurzfristig nicht besuchen.

Das Mittagessen kann bei Abwesenheit oder Krankheit Ihres Kindes abbestellt werden. Die Abmeldung muss per E-Mail an schulkindbetreuung@hdg­ vorarlberg.at bis spätestens 08:00 Uhr des Fehltages erfolgen. Das Essen für den Tag der Abmeldung und den Folgetag wird jedoch verrechnet. Sie können das Mittagessen an diesen Tagen zwischen 12:45 und 13:00 Uhr in einer mitgebrachten Aufbewahrungsbox in der Schulkindbetreuung abholen.

Ab dem dritten Fehltag wird das Essen nicht verrechnet.

Nicht abbestellte Mittagessen werden in Rechnung gestellt.

Ihr Kind ist erkrankt. Kann es trotzdem die Ferienbetreuung besuchen?

Nein. Kranke Kinder werden ausnahmslos nicht betreut.

Ihr Kind verstößt schwerwiegend gegen die geltenden Regeln in der Ferienbetreuung.

Sie werden vom Betreuungsteam informiert. Je nach Schweregrads des Vorfalls erfolgt ein sofortiger Ausschluss zur Gänze oder für einige Tage.

Die Betreuungskosten werden in diesem Fall nicht erstattet.