Elterninformationen:

Wo melden Sie Ihr Kind zur Schülerbetreuung an?

In der Direktion der Schule Ihres Kindes

 

Wo erhalten Sie das Anmeldeformular für die Schülerbetreuung?

In der Direktion der Schule Ihres Kindes oder auf unserer Homepage unter dem jeweiligen Standort.

 

Welche sind die gültigen Preise im Schuljahr 2024/25, wenn Ihr Kind Volksschüler: in ist oder die Sonderschule besucht? Fallen neue Kosten an?

Betreuung Modul 1: € 17,70 /Tag u. Monat

Betreuung Modul 2: € 7,10 /Tag u. Monat

Betreuung Modul 2 A/3: € 14,20/Tag u. Monat

Betreuung Modul 5.h: € 7,10/Tag u. Monat

Mittagstisch: € 6,10/Mahlzeit

Materialkosten bei Besuch von 5.h und/oder Modul 1: € 4,00/Tag u. Monat. Der Betrag wird nur einmal pro Tag verrechnet.

 

 

Welche sind die gültigen Preise im Schuljahr 2024/25 für Mittelschulkinder?

Betreuung Modul 1: € 10,70 /Tag u. Monat

Mittagstisch: € 6,10/Mahlzeit

Materialkosten bei Besuch des Modul 1: € 4,00/Tag u. Monat

 

Wie werden die Betreuungseinheiten, Materialkosten, Beitrag für Jause und der Mittagstisch abgerechnet?

Die Kosten für die Betreuung und Material werden von Oktober bis Juni pro Tag und Monat verrechnet.

Die Kosten für die Mahlzeiten werden tagesgenau von September bis Juli verrechnet.

 

Wie und wann erhalten Sie die Rechnung zu den Schülerbetreuungskosten?

Die Rechnungen werden per E-Mail zum Monatsende oder Monatsbeginn des Folgemonats versendet.

 

Wie ist der Zahlungsmodus bei der Schülerbetreuung und wann müssen die Schülerbetreuungskosten bezahlt werden?

Die Begleichung der Kosten erfolgt per Bankeinzug zwischen dem 3. und 10. des Folgemonats.

 

Erhält das Geschwisterkind einen Nachlass auf die Betreuungskosten?

Nein, ab dem Schuljahr 2024/2025 ist der Geschwisternachlass gestrichen.

 

Gibt es eine Mindestkinderanzahl für das Zustandekommen einer Betreuung?

Ja, es müssen mindestens sieben Kinder angemeldet sein, dass ein Modul angeboten wird.

 

Wie und wofür erhalten Sie die soziale Staffelung?

Soziale Staffelung erhalten Sie bei Erfüllung der erforderlichen Kriterien für Betreuungskosten, Materialbeitrag und den Mittagstisch. Die Unterlagen zur sozialen Staffelung erhalten Sie auf www.hdg-vorarlberg.at oder im Schülerbetreuungsstandort Ihres Kindes. Geben Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Beilagen in der Schülerbetreuung ab. Diese leitet den Antrag an die bearbeitende Stelle weiter.

 

Können Sie die soziale Staffelung auch rückwirkend anfordern?

Sie erhalten die soziale Staffelung frühestens ab dem Monat der Antragsstellung. Ein rückwirkender Anspruch wird nicht gewährt.

 

Können Sie Ihr Kind von der außerschulischen Betreuung abmelden?

Die Betreuung ist grundsätzlich für das gesamte Schuljahr verbindlich. In Sondersituationen ist eine Abmeldung möglich (z.B. Wegzug).

 

Sie möchten Ihr Kind vom Mittagessen abmelden oder es dafür anmelden.

Eine An– oder Abmeldung vom Mittagstisch ist nur zum Monatsende möglich.

 

Die Schule hält einen Wandertag, eine Schiwoche oder Landschultage ab und Ihr Kind kommt aufgrund dessen nicht zur Betreuung.

Bei gesamtschulischen Veranstaltungen oder Veranstaltungen, die die ganze Klasse betreffen, wird das Essen nicht verrechnet, wenn das Terminaviso zur Veranstaltung bis zum Montag in der Vorwoche per E-Mail an die zuständige Koordinatorin erfolgt.

 

Ihr Kind ist erkrankt und kann die Betreuung nicht besuchen.

Das Mittagessen kann bei Abwesenheit oder Krankheit Ihres Kindes abbestellt werden. Die Abmeldung muss per E-Mail an schulkindbetreuung@hdg­ vorarlberg.at bis spätestens 10:00 Uhr am Krankheitstag erfolgen. Bitte mit Angabe des Schulstandortes und der Klasse. Das Essen für den Tag der Krankmeldung, sowie den Folgetag wird jedoch verrechnet. Sie können das Mittagessen an diesen Tagen zwischen 12:45 und 13:00 Uhr in einer mitgebrachten Aufbewahrungsbox in der Schulkindbetreuung abholen. Nicht abbestellte Mittagessen werden in Rechnung gestellt.

 

In Härtefällen wenden Sie sich an:

Götzner für Götzner: 0664 999 428 70, info@goetzner4goetzner.at

 

Sie haben weitere Fragen, Anregungen oder Beschwerden zur Betreuung meines Kindes in der Schülerbetreuung Götzis.

Wenden Sie sich bitte an eine Koordinatorin der Schülerbetreuung:

VS Blattur und Mittelschule Götzis: melanie.boehler@hdg-vorarlberg.at

0664 840 70 58

VS Berg und Markt, Sonderschule: maria.vith@hdg-vorarlberg.at

0664 963 10 38

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Schülerbetreuung Volksschule Berg

 

Betreuungszeiten

Montag und Mittwoch: 11:25 bis 14:00 Uhr

Dienstag: 11:25 bis 13:50/14:00 Uhr bzw. bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 11:25 bis 13:50 Uhr

Freitag: 12:15 bis 14:00 Uhr

 

Beachten Sie unsere Entlassungszeiten der Kinder:

Bei Anmeldungen zur 5. Stunde: 12:15 Uhr

Bei Anmeldungen zum Modul 1: 14:00 Uhr

Bei Anmeldungen zum Modul 2: 16:00 Uhr

 

Bei einem Bedarf außerhalb des Betreuungsangebots im Standort Berg, erfolgt eine Betreuung im Frei-Raum.

 

Schülerbetreuung Volksschule Blattur

 Betreuungszeiten

Montag bis Donnerstag: 11:25 bis 16:05 Uhr

 

Beachten Sie unsere Entlassungszeiten der Kinder:

Bei Anmeldungen zur 5. Stunde: 12:25 Uhr

Bei Anmeldungen zum Modul 1: 14:00 Uhr

Bei Anmeldungen zum Modul 2: 16:05 Uhr

 

Für eine Abänderung der Module oder eine Abmeldung von der Ganztages-Schule Blattur, verwenden Sie die entsprechenden Vorlagen, die Sie in der Direktion Blattur erhalten.

Bei einem Bedarf außerhalb des Betreuungsangebots im Standort Blattur, erfolgt eine Betreuung im Frei-Raum.

 

Schülerbetreuung Volksschule Markt – Frei-Raum

Betreuungszeiten

Montag bis Donnerstag: 11:25 bis 18:00 Uhr

Freitag: 11:25 bis 16:00 Uhr

NEU! Weitere Betreuungsstandorte ab 2024/25:

Alle 5.h Kinder werden in der 5. Unterrichtstunde in der Volksschule Markt betreut. Die Kinder der 5.h werden um 12:30 Uhr aus der Volksschule entlassen.

Alle Kinder der 4. Schulstufen werden im Modul 1 in die Schülerbetreuung Mittelschule begleitet und dort betreut. Sie werden von dort entweder um 14:00 Uhr entlassen oder bei Besuch des Nachmittagsunterrichts/der Lernzeit in die VS-Markt/den Freiraum begleitet.

 

Beachten Sie unsere Entlassungszeiten der Kinder:

Bei Anmeldungen zur 5. Stunde: 12:30 Uhr von der VS-Markt

Bei Anmeldungen zum Modul 1: 14:00 Uhr

Bei Anmeldungen zum Modul 2: 16:00 Uhr

Bei Anmeldungen zum Modul 3: frühestens um 17:00 Uhr; um 17:30 Uhr; von 17:30 bis 18:00 Uhr ist eine Entlassung jederzeit möglich.

 

Schülerbetreuung Mittelschule und Sonderschule Götzis

Betreuungszeiten Mittelschule:

Montag bis Donnerstag: 12:10 bis 13:40 Uhr

 

Betreuungszeiten Sonderschule:

Montag bis Donnerstag: 11:35 bis 14:00 (MS) bis 18:00 Uhr (Frei-Raum)

Freitag: 11:35 bis 16:00 Uhr

 

Die Direktion der Sonderschule teilt die Kinder entsprechend ihrem Alter entweder der Schülerbetreuung Frei-Raum oder Mittelschule zu.

 

Bei einem Bedarf außerhalb des Betreuungsangebots im Standort Mittelschule, erfolgt eine Betreuung im Frei-Raum.

 

Schülerbetreuung Volksschule Berg

Betreuungszeiten

Montag und Mittwoch: 11:25 bis 14:00 Uhr

Dienstag: 11:25 bis 13:50/14:00 Uhr bzw. bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 11:25 bis 13:50 Uhr

Freitag: 12:15 bis 14:00 Uhr

 

Beachten Sie unsere Entlassungszeiten der Kinder:

Bei Anmeldungen zur 5. Stunde: 12:15 Uhr

Bei Anmeldungen zum Modul 1: 14:00 Uhr

Bei Anmeldungen zum Modul 2: 16:00 Uhr

 

Bei einem Bedarf außerhalb des Betreuungsangebots im Standort Berg, erfolgt eine Betreuung im Frei-Raum.

 

FERIENBETREUUNG – FAQs

 

Wo melden Sie Ihr Kind zur Ferienbetreuung an?

In der Schülerbetreuung Götzis, Hauptstr. 15, Götzis, schuelerbetreuung@hdg-vorarlberg.at

 

Wo erhalten Sie das Anmeldeformular für die Ferienbetreuung?

Auf www.hdg-vorarlberg.at oder im Schülerbetreuungsstandort Ihres Kindes

 

Welches sind die gültigen Preise für die Ferienbetreuung?

Ganztägige Betreuung – 7:30 bis 17 Uhr: € 18,00/Tag;

Halbtägige Betreuung – 7:30 bis 12:30/13:00 Uhr: € 9,50/Halbtag

12:00/13:00 bis 17:00 Uhr: € 9,50/Halbtag

 

Fallen in den Ferien 2024/25 neue Kosten an?

Ja! Beitrag für Material: € 1,00 pro angemeldeten Tag bzw. Halbtag

 

Wann ist der Anmeldeschluss für die Ferienbetreuung?

Bei Ferienwochen: Anmeldeschluss 10 Werktage vor Ferienbeginn

Bei einzelnen Tagen: Anmeldeschluss 5 Werktage vor Ferientag

Sommerferien: 15. Mai

 

Wie und wann erhalten Sie die Rechnung zu den Ferienkosten?

Die Rechnungen werden mit einer Elterninformation nach dem Anmeldeschluss für die Ferienbetreuung per E-Mail versendet.

 

Wie ist der Zahlungsmodus bei der Ferienbetreuung und wann müssen die Ferienbetreuungskosten bezahlt werden?

Bei Kindern, die im laufenden Schuljahr auch die Schülerbetreuung besuchen, erfolgt der Bankeinzug nach der Rechnungslegung. Bei Kindern, die nur die Ferienbetreuung besuchen, muss die Rechnung bis zur angeführten Zahlungsfrist einbezahlt werden.

 

 

Sie haben den Anmeldeschluss versäumt und möchten Ihr Kind nachmelden.

Bei ausreichend Platz in der Ferienbetreuungsgruppe ist eine Nachmeldung möglich. Dafür werden pro nachgemeldeten Tag € 5,00/Kind verrechnet. Dieser Betrag ist mit € 30,00 pro Familie gedeckelt.

 

Ich benötige Ferienbetreuung für mein Kind, wohne aber nicht in Götzis?

Nicht-Götzner Kinder erhalten die Zusage für einen Betreuungsplatz erst nach Anmeldeschluss, wenn Restplätze vorhanden sind.

 

Sie haben keinen Bedarf mehr für die Ferienbetreuung und möchten Ihr Kind abmelden.

Ab dem Anmeldeschluss ist die Anmeldung zur Ferienbetreuung verbindlich. Eine Rückerstattung der Betreuungskosten kann nicht erfolgen.

Ihr Kind ist erkrankt und kann die Ferienbetreuung nicht besuchen.

Das Mittagessen kann bei Abwesenheit oder Krankheit Ihres Kindes abbestellt werden. Die Abmeldung muss per E-Mail an schulkindbetreuung@hdg­ vorarlberg.at bis spätestens 10:00 Uhr am Krankheitstag erfolgen. Bitte mit Angabe des Schulstandortes und der Klasse. Das Essen für den Tag der Krankmeldung, sowie den Folgetag wird jedoch verrechnet. Sie können das Mittagessen an diesen Tagen zwischen 12:45 und 13:00 Uhr in einer mitgebrachten Aufbewahrungsbox in der Schulkindbetreuung abholen. Nicht abbestellte Mittagessen werden in Rechnung gestellt.

Kranke Kinder werden nicht betreut!

 

In Härtefällen wenden Sie sich an:

Götzner für Götzner, 0664 999 428 70 info@goetzner4goetzner.at

 

Ihr Kind verstößt schwerwiegend gegen die geltenden Regeln in der Ferienbetreuung.

Sie werden vom Betreuungsteam informiert. Je nach Schweregrads des Vorfalls erfolgt ein sofortiger Ausschluss, oder Ihr Kind wird verwarnt und bei einer ev. Wiederholung vom Besuch der Ferienbetreuung ausgeschlossen.

 

Sie haben weitere Fragen, Anregungen oder Beschwerden zur Betreuung Ihres Kindes in der Ferienbetreuung Götzis.

Wenden Sie sich bitte an eine Koordinatorin der Schülerbetreuung:

melanie.boehler@hdg-vorarlberg.at 0664 840 70 58

maria.vith@hdg-vorarlberg.at  0664 963 10 38

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Leistbare Kinderbetreuung

Kinder fördern – Eltern entlasten

Dem Land Vorarlberg und den Gemeinden ist es ein Anliegen, die Entwicklung der Kinder zu fördern, Eltern zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Eine der folgenden finanziellen Voraussetzungen muss gegeben sein: