Update 10. März 2021:
Laut Verordnung der Vorarlberger Landesregierung sind negative Antigen-Schnelltests von Besucher/innen ab heute 48 Stunden gültig (statt wie bisher 24 Stunden). Laut LH Wallner werden die Testkapazitäten im Rahmen der Gastro-Öffnung weiter ausgebaut. Die Schnelltests durch das Land Vorarlberg sind kostenlos und werden in vielen Gemeinden angeboten. Alle Informationen und Anmeldung zum Test: https://vorarlbergtestet.lwz-vorarlberg.at/GesundheitRegister/Covid/Register
Aktuelle Regelung, Stand 1. März 2021:
- Bewohner/innen dürfen maximal zweimal pro Woche von zwei Personen besucht werden (ausgenommen sind etwa Palliativ- und Hospizbegleitung sowie Seelsorge).
- Besucher/innen müssen ein negatives Testergebnis vorweisen und während des Aufenthalts durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
- Die Götzner Tagesbetreuung ist wieder geöffnet.
Die neue Lockdown-Verordnung sieht vor, dass Besuche in den Pflegeheimen weiterhin auf ein Minimum reduziert bleiben.
- Zwei Besucher/innen pro Bewohner/in müssen benannt und erfasst werden.
- Pro Woche kann nur eine dieser Personen die/den Bewohner/in besuchen. Die zweite Person kann in der darauffolgenden Woche auf Besuch kommen.
- Besucher/innen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. (Seit 17.12.2020) -> Ab dem 23.12.2020 besteht das Angebot eines kostenlosen Antigen-Tests durch das Land Vorarlberg. Alle Informationen und Anmeldung zum Test: https://vorarlbergtestet.lwz-vorarlberg.at/GesundheitRegister/Covid/Register
- Besucher/innen, die in den vergangenen drei Monaten nachweislich mit COVID-19 infiziert waren, müssen keinen Test, jedoch den Nachweis der Covid-19-Infektion, vorweisen.
- Die Personen müssen vor dem Betreten bis zum Verlassen der Pflegeheime eine FFP2 Maske tragen, diese erhalten Sie in unseren Häusern.
- Der Zutritt ist ausnahmslos nur mit FFP2 Maske möglich. Mit dem Tragen einer anderen, unsicheren Maske riskieren Sie die Erkrankung und damit mindestens 10-tägige Absonderung Ihrer Angehörigen. Sollten Sie FFP2 Masken aufgrund gesundheitlicher Beschwerden nicht tragen können, ist ein Besuch nicht möglich.
- Besuche erfolgen weiterhin nur nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Wohnbereich.
Weitere Änderungen:
- Die Götzner Tagesbetreuung bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
- Der Besuch der Elternberatungsstelle im Haus Götzis ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ebenfalls sind telefonische Beratungen, Onlineberatungen und Hausbesuche nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen, Ihr Verständnis und Ihr verantwortungsvolles Handeln. „Zämma“ meistern wir auch diese herausfordernde Zeit.
Ihr Team der Häuser der Generationen