Angehörigenbesuche sowie Physiotherapie- und Fußpflegebehandlungen sind in den beiden Pflegeheimen in Götzis und Koblach unter besonderen Bedingungen nun wieder möglich.
Seit dem 1. Mai 2020 gelten die Lockerungen des Bundes und des Landes bezüglich der Besuchsbeschränkung in den Pflegeheimen. In dieser ersten Phase der Lockerung konnten Verwandte ihre Angehörigen durch eine eigens dafür gebaute Schutzwand sehen und mit ihnen sprechen. Am 20. Mai 2020 machten die Häuser der Generationen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität: Angehörigenbesuche in den Wohnbereichen sowie gemeinsame Spaziergänge sind nun – unter besonderen Bedingungen – wieder möglich. Ausgearbeitet wurden diese Maßnahmen in Absprache mit den beiden Gemeindeärzten Dr. Hans-Karl Berchtold (Götzis) und Dr. Reinhard Längle (Koblach). „Die Covid-19 Entwicklungen im Land werden von uns, in unserer Verantwortung gegenüber unseren Bewohnerinnen und Bewohnern sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auf das Genaueste beobachtet und nötige Maßnahmen werden punktgenau gesetzt“, versichert Achim Steinhauser, Geschäftsführer der Häuser der Generationen. Die Besuche sind nach wie vor auf eine halbe Stunde begrenzt und nur nach voriger Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Wohnbereich möglich.
Auch Frisörbesuche sowie Physiotherapie-, Ergotherapie- und Fußpflegebehandlungen finden nun wieder in den Pflegeheimen statt. Besuche von Ehrenamtlichen oder dem Mobilen Hilfsdienst sowie Gottesdienste in den Hauskapellen sind bis auf Weiteres aber noch untersagt.
Auszug aus der Empfehlung des Landes für Angehörige:
Für Angehörige:
Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner haben Angehörige auf einen angemessenen Abstand, sowie Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Dadurch tragen sie bei, das Ansteckungsrisiko für die Risikogruppe möglichst zu minimieren. Dies ist durch folgende Maßnahmen möglich:
– Verantwortungsbewusster Umgang bei Krankheit – sollte ein Angehöriger Symptome bei sich feststellen, oder kranke Familienangehörige haben, ist dringend von einem Besuch abzuraten.
– Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
– Regelmäßige Händedesinfektion (zumindest vor Verlassen des Pflegeheimareals, sowie bei Rückkehr)– Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Meter (soweit möglich – Ausnahme bei Rollstühlen)
– Körperkontakt vermeiden (soweit möglich – Ausnahme, wenn ein „Einhaken“ aufgrund der gesundheitlichen Verfassung der Bewohnerin / des Bewohners zwingend erforderlich ist). Sollte es doch zu einem Körperkontakt kommen, ist eine Händedesinfektion erforderlich.
– Vorherige Anmeldung im Pflegeheim um ein Aufeinandertreffen mehrerer Personen (wenn möglich) zu vermeiden.
– Öffentliche Plätze und Menschenansammlungen bei Spaziergängen mit der Bewohnerin/ dem Bewohner meiden.